Inhaltsverzeichnis

WIPO

Politik

Duales System

Ausbildung in Schule / Betrieb

Gesetzliche Reglungen

Betrieb Schule
Ausbildungsplan
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsordnung(bbig, hwo)
→bbig - Berufsbildungsgesetz
→hwo - Handwerksordnung
16 Schulgesetze (Bundesländer)
→Lehrplan
→Stoffverteilung

Der Ausbildungsvertrag

Geregelt sind:

Rechte/Pflichten des Auszubildenden / Arbeitgeber

Im Berufsbildungsgesetz (Bbig) festgelegt:

Ausbilder Auszubildener
Ausbildungspflicht Lernpflicht
Freistellung für Unterricht/ Außerbetriebliche Ausbildung/ Prüfung Teilnahme an allem
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht

Organisation des Handwerks

Regelung durch Handwerksordnung (Hwo)

wer darf selbständiges, stehendes Handwerk ausüben

wer darf ausbilden

Gliederung des Handwerks

Die Handwerksbetriebe sind regional und fachlich gegliedert

regional

Innung Handwerkskammer
Mitgliedschaft Freiwillig Pflicht
Wo regional (Stadt/Landkreis) Kammerbezirk
Hauptaufgabe gemeinsame geschäftliche Interessen fördern Interessen vertreten / Handwerk verwalten
Aufgaben - Interessen Förden
- GP abnehmen
- Weiterbildungsmöglichkeiten bieten
- wirkt bei Berufsbildung mit
- etc.
- Erlass der Prüfungsordnung
- Führung der Handwerks-/ Lehrlingsrolle
- Beaufsichtigung der Innungen/ Kreishandwerkschaften
- Durchführen der ÜLU
- Bildung Prüfungsausschuss
- Überwachung der Ausbildung in rechtlicher Hinsicht
- etc.

fachlich

Sozialer Arbeitsschutz

dient Schutz von schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen: Jugendlichen, werdenden Müttern, Schwerbehinderten
Gesetzte:

verschiedene Lohnformen

Zeitlohn

Leistunglohn

Beteiligungslohn

Lohnabzüge

Dem Bruttolohn werden Steuern und Sozialversicherungen Abgezogen → Nettolohn

Steuern

Lohnsteuer 14 - 45 % Je nach Steuerklasse & Einkommen
Kirchsteuer 8 - 9 % der Lohnsteuer nur Kirchenmitglieder
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer

Versicherungen

Krankenversicherung 14,6 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) Private / gesetzliche Krankenversicherung
Rentenversicherung 9,3 % Deutsche Rentenversicherung Generationenvertrag: Zahlungsverpflichtete bezahlen Renten der älteren Rest aus Steuern
Pflegeversicherung 3,05 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) Krankenkassen
Arbeitslosenversicherung 2,4 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) Bundesagentur für Arbeit
Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber BG

Aufgaben der BG

Tarifverträge

Gerichte

Unten Aufgeführt sind die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, diese deckt den Großteil der Zivil & Strafprozesse ab Außerdem gibt es Gerichtsbarkeiten für spezifische Bereiche (arbeits- finanz- oder verwaltungsgerichtsbakeit)

Amtsgericht

Landgericht

Oberlandesgericht

Bundesgerichtshof

Privates/Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht

Das private Recht

Geschäfts-/Straf-/Deliktmündigkeit

Geschäftsfähigkeit

< 7 Jahre nicht Geschäftsfähig
7 - 18 Jahre beschränkt Geschäftsfähig (Geschäfte können nachträglich von Eltern genehmigt werden)
> 18 Jahre voll Geschäftsfähig

Strafmündigkeit

< 14 Jahre Strafunmündig (keine Bestrafung möglich)
14 - 18 Jahre Strafmündig unter Jugendstrafrecht
> 18 Jahre voll Strafmündig bis 21 Anwendung Jugendstrafrecht möglich

Deliktfähigkeit

Möglichkeit auf Schadensersatz oä. verklagt zu werden

< 7 Jahre Deliktunfähig
7 - 18 Jahre beschränkt Deliktfähig (abhängig von eigner Fähigkeit Unrecht einzusehen)
> 18 Jahre voll Deliktfähig

Rechtsgeschäfte

Vertragsformen

ein-/ mehrseitige

Einseitig

Mehrseitig

Nichtige/Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Nichtig

Anfechtbar

Kaufvertrag


Im Falle von Vertragsstörung:

Mahnverfahren

außergerichtlich

Gerichtlich

Politik

Gewaltenteilung

legislative exekutive judikative
gesetzgebend ausführend rechtssprechend
Bundestag
Landtag
Kreistag
Bundesregierung
Landesregierung
Bürgermeister
Bundesverfassungsgericht
Gerichte der Länder
Amtsgericht

Staatsziele-/ Ordnung

Rechtsstaat

Vorraussetzungen:

Ordnung

Strukturprinzip BRD

Herrschaftsformen

Verfassungsorgane der BDR

Begriffe

Überhangmandate:

5 % - Klausel:

Koalition:

Fraktion:

Opposition:

Wahlen

Wahl

Wahlgrundsätze

Wahlrecht

Wahlsysteme

Mehrheitswahlsystem:

Verhältniswahl:

Mischwahl:

Politische Mitbestimmung

Partein:

Petitionsrecht:

Demonstrationen:

Bürgerentscheid:

Wirtschaft

Wirtschaftliche Grundbegriffe

Bedürfnisse:

Bedarf:

Wirtschaften: Planvoller Einsatz von Mitteln
Güter: Alle Mittel zur Bedürfnissbefriedigung Arbeitsteilung: Bildung unterschiedlicher Berufe und Zerlegung von Arbeiten Ökonomisches Prinzip: Zwischen Mitteleinsatz und Ertrag sollte optimales Verhältnis bestehen Minimalprinzip: Ziel mit möglichst wenig Input erreichen Maximalprinzip: Mit Mitteln möglichst großen Output erreichen Preisbildung: Angebot & Nachfrage Produktionsfaktoren: Kapital, Arbeit, Natur, Bildung Bundesinlandsprodukt: Summe aller in Volkswirtschaft produzierten Endverbrauchsgüter eines Jahres

Wirtschaftskreislauf

Güter

Magisches Sechseck

Wirtschaftswachstum:

Gerechte Einkommensverteilung:

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht:

Geldwertstabilität:

Umweltschonung:

Vollbeschäftigung:

Konjunktur

Konjunktur:
Phasenwechsel des Wirtschaftsablaufes
Vier Phasen:

Konjunkturbeeinflussung:

EZB

Die Europäische Zentralbank:

Ermöglicht Banken:

Wirtschaftsordnung

Freie Marktwirtschaft

soziale Marktwirtschaft

Planwirtschaft

Unternehmen

Ist eine selbständige Wirtschaftliche Einheit

Gewerbefreiheit: jeder Geschäftsfähige kann ein Unternehmen gründen

Rechtsformen

Gründung Führung Haftung Gewinne
Einzelunternehmen formlos, wenn nichts anderes Gewählt wurde der Einzelunternhemer unbeschränkt, auch Privatvermögen vollständig an Einzelunternehmer
Gesellschaft des bürgerlichen Recht (GbR) entsteht sobald zwei Personen zusammen etwas betreiben (Bsp.: Fahrgemeinschaft) zwei oder mehr Gesellschafter alle unbeschränkt fair aufgeteilt
Offene Handelsgesellschaften (OHG) Gesellschaftsvertrag notwendig, Eintragung ins Handelsregister zwei oder mehr Gesellschafter, Führung gleich oder anders Festgelegt alle unbeschränkt 4% zu Kapitalanlagen, erst fair
Kommanditgesellschaft (KG) eine Vollhafter & Teilhafter (Kommanditist) Komplementär allein, Kommanditist hat Kontrollrecht Komplementär unbeschränkt, Kommanditist mit einlagen 4 % Kapitaleinlagen, erst fair aufgeteilt
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) notarieller Vertrag, Stammkapital von min. 25.000€ ein oder mehr Geschäftsführer (gewählt), ab 500 Arbeitnehmer Aufsichtsrat beschränkt auf Gesellschaftsvermögen GmbH selbständiges Steuerobjekt, Einkommenssteuer
Aktiengesellschaft (AG) Festlegung eines Gesellschaftsvertrags, Grundkapital min. 50.000€, wird an Börse gelistet ein Vorstand dieser wird von Aufsichtsrat kontrolliert, 1 / Jahr Hauptversammlung nur mit Vermögen Aktionäre recht auf Anteile am Reingewinn